Ganz bequem Ihre an die Abrechnungssoftware von da emobil angebundene
Ladestation anmelden und ePrämie erhalten.
Den Beitrag, den Sie mit Ihrem E-Auto oder Ihrer Ladestation zur Umwelt leisten, können Sie sich jetzt
vergüten lassen, denn ihre Treibhausgasminderungen (THG) tragen dazu bei die
Verkehrswende voranzutreiben!
Um die Klimaziele zu erreichen müssen vor allem in der Mineralölindustrie und
im Verkehrssektor Emissionen reduziert werden. Ihre Investition in ein
klimaschonendes E-Fahrzeug ohne direkten CO2-Ausstoß trägt zur Energiewende bei
und generiert CO2-Emissionsgutschriften. Diese können als Zertifikate von
Dritten gekauft bzw. gehandelt werden.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Prämie (für Ladestellenbesitzer:innen oder E-Autofahrer:innen). Einerseits kann die exakte Strommenge für Ladestationen über die da emobil durch die ePrämie, andererseits für E-Fahrzeuge eine Pauschale bezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass Doppelt-Meldungen nicht möglich sind.
da profitieren, denn wir kümmern uns bei Ihrerer ePrämie jedes Jahr um die Formalitäten, sowie den Verkauf.
Dazu gibt es drei Varianten, welche sich je nach Art des Ladepunkts richten (die Prämie wird schließlich einmal ausbezahlt):
1. ePrämie für öffentliche Ladepunkte:
Ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt wird definiert als ein Ladepunkt, der im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert ist und einen QR-Code besitzt. Um die Existenz eines solchen Ladepunkts nachzuweisen, ist eine Registrierung im Ladestellenverzeichnis der E-Control zwingend erforderlich.
2. ePrämie für nicht-öffentliche Ladepunkte:
Ein nicht-öffentlich zugänglicher Ladepunkt ist nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert. Bei einem nicht-öffentlich zugänglichen Ladepunkt gibt es immer nur eine:n Begünstigte:n (entscheidend ist bei nicht-öffentlichen Ladepunkten, wem der Ladepunkt gehört, für die Beantragung der Pauschale der Zulassungsschein). Um die exakt abgegebene Strommenge für die Ladungen an nicht-öffentlichen Ladepunkten einzureichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
3. ePrämie für halb-öffentliche Ladepunkte:
Eine halb-öffentlich zugänglicher Ladepunkt ist ein Ladepunkt, der weder im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert, noch eine nachweisliche Zuordnung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen ermöglicht. Für den Betrieb eines halb-öffentlich zugänglichen Ladepunkts sind folgende Nachweise erforderlich:
Sollten Sie sich über die Variante Ihres Ladepunktes nicht sicher sein, wechseln wollen, oder ob Sie die ePrämie bekommen können, melden Sie sich gerne bei uns und wir finden gemeinsam die beste Möglichkeit.
Der Name THG, steht für Treibhausgase. Die THG-Quote beschreibt daher die Treibhausgas-Quote. Österreich übernimmt im Rahmen der EU mit allen anderen Mitgliedstaaten Verpflichtungen, umweltschädliche Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren. Unternehmen, wie Mineralölfirmen, die fossile Kraftstoffe (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch E-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr zu mindern. Um dieser Verpflichtung nachzukommen können sich Importeure fossiler Kraftstoffe, erneuerbaren Strom anrechnen lassen. Daher hat der Strom, den Sie laden, nun einen Preis, den verpflichtete Kraftstoffimporteure für die „Überlassung“ bezahlen.
Je nach Variante wird der Zulassungsschein (nicht-öffentlich), Fotos zur Ladestation und ein Lageplan und/oder der Zulassungsschein (halb-öffentlich), eine Meldung im bundesweiten Ladestellenverzeichnis (bei öffentlichen Ladepunkten, diese Meldung wird von uns direkt durchgeführt) benötigt.
Der da emobil Bonus wird Ihnen direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Die Anmeldung muss immer bis zum Jahresende erfolgen.
Wenn Sie Ihre Ladestation nicht bei uns aufnehmen lassen, wird keine ePrämie ausbezahlt. Sollten Sie Ihr E-Auto schon bei einer anderen Plattform registriert haben, dürfen Sie Ihre nicht-öffentliche Ladestation nicht mehr bei uns anmelden.
Wir bieten die THG-Quotenabwicklung als zusätzlichen Service für unsere Kund:innen an. Daher übernehmen wir für Sie, nach der Unterzeichnung der Abtretungsvereinbarung, alles Weitere. Für Sie fallen daher keine Kosten an.
Im Unterschied zur pauschalen Einmeldung von E-Fahrzeugen darf bei einer Ladestation, mit Möglichkeit zur Aufzeichnung der geladenen kWh, die gesamte dokumentierte Menge angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass es hierbei nur eine:n Begünstigte:n geben darf.
Nein, die THG-Quote ist kein Greenwashing. Sie ist ein wirksames Mittel, um Treibhausgasemissionen im Verkehr zu reduzieren. Durch den Handel wird ein höherer CO2-Preis erzielt, der herkömmliche fossile Kraftstoffe unattraktiv macht und E-Autofahrer:innen belohnt. In Österreich profitieren E-Auto-Besitzer:innen von der ePrämie, die Ihnen Geld für CO2-Einsparungen und die Nutzung von erneuerbarem Strom beim Laden bietet. Auch wir möchten diese Möglichkeit nutzen und sie unseren Kunden in Form der ePrämie direkt weitergeben.
Ja, sobald eine Aufzeichnung der Ladevorgänge über eine eigene nicht-öffentliche Ladesation erfolgt. Die Pauschale kann für Hybridfahrzeuge nicht beantragt werden.
Sollte keine Ihrer Fragen hier beantwortet sein, melden Sie sich gerne unter support@da-emobil.com und wir helfen Ihnen jederzeit!