Die da emobil ePrämie für E-Ladestationsbesitzer:innen!

Ganz bequem Ihre an die Abrechnungssoftware von da emobil angebundene Ladestation anmelden und ePrämie erhalten.

Den Beitrag, den Sie mit Ihrem E-Auto oder Ihrer Ladestation zur Umwelt leisten, können Sie sich jetzt vergüten lassen, denn ihre Treibhausgasminderungen (THG) tragen dazu bei die Verkehrswende voranzutreiben!
Um die Klimaziele zu erreichen müssen vor allem in der Mineralölindustrie und im Verkehrssektor Emissionen reduziert werden. Ihre Investition in ein klimaschonendes E-Fahrzeug ohne direkten CO2-Ausstoß trägt zur Energiewende bei und generiert CO2-Emissionsgutschriften. Diese können als Zertifikate von Dritten gekauft bzw. gehandelt werden.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Prämie (für Ladestellenbesitzer:innen oder E-Autofahrer:innen). Einerseits kann die exakte Strommenge für Ladestationen über die da emobil  durch die ePrämie, andererseits für E-Fahrzeuge eine Pauschale bezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass Doppelt-Meldungen nicht möglich sind.

da profitieren, denn wir kümmern uns bei Ihrerer ePrämie jedes Jahr um die Formalitäten, sowie den Verkauf.

Dazu gibt es drei Varianten, welche sich je nach Art des Ladepunkts richten (die Prämie wird schließlich einmal ausbezahlt):

1. ePrämie für öffentliche Ladepunkte:

Ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt wird definiert als ein Ladepunkt, der im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert ist und einen QR-Code besitzt. Um die Existenz eines solchen Ladepunkts nachzuweisen, ist eine Registrierung im Ladestellenverzeichnis der E-Control zwingend erforderlich.

2. ePrämie für nicht-öffentliche Ladepunkte:

Ein nicht-öffentlich zugänglicher Ladepunkt ist nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert. Bei einem nicht-öffentlich zugänglichen Ladepunkt gibt es immer nur eine:n Begünstigte:n (entscheidend ist bei nicht-öffentlichen Ladepunkten, wem der Ladepunkt gehört, für die Beantragung der Pauschale der Zulassungsschein). Um die exakt abgegebene Strommenge für die Ladungen an nicht-öffentlichen Ladepunkten einzureichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es ist eine Bestätigung einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels eines MID-konformen Stromzählers (laut Datenblatt des Herstellers) oder eines gleichwertigen bzw. besseren Zählers (z. B. entsprechend deutschem Mess- und Eichrecht- oder ME-Zählers) über die Unterzeichnung des Abtretungsvertrages zu erbringen.
  • Ablesedaten von Stromzählern können aufgrund mangelnder Nachvollziehbarkeit nicht akzeptiert werden.
  • Mobile Wallboxen oder intelligente Ladekabel gelten nicht als Nachweis für eine exakte Strommenge, die an ein Elektrofahrzeug abgegeben wurde. In diesem Fall kann das E-Fahrzeug nur über die Pauschale z. B. über die Firma Gutmann (siehe unten) angemeldet werden.
  • Strommengen, die für die Ladung von Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEVs) verwendet werden, können angerechnet werden, wenn die Voraussetzungen für die exakte Erfassung der geladenen Strommengen erfüllt sind. Eine Pauschale kann für PHEVs nicht beantragt werden.
  • Es ist hier zwingend notwendig die FIN-Nummer des Fahrzeugs zu übermitteln (Kopie des Zulassungsscheins für ein zweispuriges BEV).

3. ePrämie für halb-öffentliche Ladepunkte:

Eine halb-öffentlich zugänglicher Ladepunkt ist ein Ladepunkt, der weder im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert, noch eine nachweisliche Zuordnung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen ermöglicht. Für den Betrieb eines halb-öffentlich zugänglichen Ladepunkts sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Der Standort bzw. die Kategorisierung als halb-öffentlicher Ladepunkt muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden (Fotos und ein Lageplan), z. B. bei einem Hotel.
  • Der Betrieb eines halb-öffentlichen Ladepunkts muss gemäß Gewerbeordnung, Baurecht oder Elektrotechnikrecht auf Nachfrage nachgewiesen werden können.
  • Es ist ebenfalls eine Bestätigung einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels eines MID-konformen Stromzählers (laut Datenblatt des Herstellers) oder eines gleichwertigen Zählers (z. B. ein Zähler entsprechend deutschem Mess- und Eichrecht- oder eines ME-Zählers) über die Unterzeichnung des Abtretungsvertrages zu erbringen.
  • Es ist hier eventuell notwendig die FIN-Nummer des Fahrzeugs zu übermitteln (Kopie des Zulassungsscheins für ein zweispuriges BEV).

Sollten Sie sich über die Variante Ihres Ladepunktes nicht sicher sein, wechseln wollen, oder ob Sie die ePrämie bekommen können, melden Sie sich gerne bei uns und wir finden gemeinsam die beste Möglichkeit.

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1. Anbindung der Ladestation bei da emobil


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2. Versand der nötigen Unterlagen


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3. Auszahlung der ePrämie


Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich und ausschließlich für den Zweck der ePrämie verwendet.

Wichtige Informationen zur THG-Quote finden Sie in den FAQ!

Der Name THG, steht für Treibhausgase. Die THG-Quote beschreibt daher die Treibhausgas-Quote. Österreich übernimmt im Rahmen der EU mit allen anderen Mitgliedstaaten Verpflichtungen, umweltschädliche Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren. Unternehmen, wie Mineralölfirmen, die fossile Kraftstoffe (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch E-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr zu mindern. Um dieser Verpflichtung nachzukommen können sich Importeure fossiler Kraftstoffe, erneuerbaren Strom anrechnen lassen. Daher hat der Strom, den Sie laden, nun einen Preis, den verpflichtete Kraftstoffimporteure für die „Überlassung“ bezahlen.

  • Sie müssen Ihre Ladestation in unsere Abrechnungssoftware eingebunden haben.
  • Es muss Strom aus erneuerbarer Energie für elektrische Fahrzeuge genutzt werden.
  • Die Nutzungsart Ihrer Ladestation muss auf eine der genannten Varianten zutreffen.
  • Es können keine Pauschalen angemeldet werden. Dazu wenden Sie sich gerne an die Firma Gutmann: https://www.gutmann.cc/mobilitaet/ladestellenbonus/

Je nach Variante wird der Zulassungsschein (nicht-öffentlich), Fotos zur Ladestation und ein Lageplan und/oder der Zulassungsschein (halb-öffentlich), eine Meldung im bundesweiten Ladestellenverzeichnis (bei öffentlichen Ladepunkten, diese Meldung wird von uns direkt durchgeführt) benötigt.

Der da emobil Bonus wird Ihnen direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Die Anmeldung muss immer bis zum Jahresende erfolgen.

Wenn Sie Ihre Ladestation nicht bei uns aufnehmen lassen, wird keine ePrämie ausbezahlt. Sollten Sie Ihr E-Auto schon bei einer anderen Plattform registriert haben, dürfen Sie Ihre nicht-öffentliche Ladestation nicht mehr bei uns anmelden.

Wir bieten die THG-Quotenabwicklung als zusätzlichen Service für unsere Kund:innen an. Daher übernehmen wir für Sie, nach der Unterzeichnung der Abtretungsvereinbarung, alles Weitere. Für Sie fallen daher keine Kosten an.

Im Unterschied zur pauschalen Einmeldung von E-Fahrzeugen darf bei einer Ladestation, mit Möglichkeit zur Aufzeichnung der geladenen kWh, die gesamte dokumentierte Menge angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass es hierbei nur eine:n Begünstigte:n geben darf.

Nein, die THG-Quote ist kein Greenwashing. Sie ist ein wirksames Mittel, um Treibhausgasemissionen im Verkehr zu reduzieren. Durch den Handel wird ein höherer CO2-Preis erzielt, der herkömmliche fossile Kraftstoffe unattraktiv macht und E-Autofahrer:innen belohnt. In Österreich profitieren E-Auto-Besitzer:innen von der ePrämie, die Ihnen Geld für CO2-Einsparungen und die Nutzung von erneuerbarem Strom beim Laden bietet. Auch wir möchten diese Möglichkeit nutzen und sie unseren Kunden in Form der ePrämie direkt weitergeben.

Ja, sobald eine Aufzeichnung der Ladevorgänge über eine eigene nicht-öffentliche Ladesation erfolgt. Die Pauschale kann für Hybridfahrzeuge nicht beantragt werden.

Sollte keine Ihrer Fragen hier beantwortet sein, melden Sie sich gerne unter support@da-emobil.com und wir helfen Ihnen jederzeit!